Zum 1.1.2017 ist die neue Medizinprodukte Betreiber Verordnung in Kraft getreten.
Dies enthält einige Änderungen gegenüber der Vorgängerversion wie:
- Einführung eines "Beauftragten für Medizinproduktesicherheit"
- Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) werden nur noch für die Produkte gemäß Anlage 1gefordert.
- Gleiches gilt für die Messtechnische Kontrolle, die nur noch für die in Anlage 2 aufgeführten Produkte gefordert wird