Neufassung der MPBetreibV

Zum 1.1.2017 ist die neue Medizinprodukte Betreiber Verordnung in Kraft getreten.

 

Dies enthält einige Änderungen gegenüber der Vorgängerversion wie:

  • Einführung eines "Beauftragten für Medizinproduktesicherheit"
  • Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) werden nur noch für die Produkte gemäß Anlage 1gefordert.
  • Gleiches gilt für die Messtechnische Kontrolle, die nur noch für die in Anlage 2 aufgeführten Produkte gefordert wird

Der vollständige Text ist bei Juris einsehbar.