Zum 1.1.2017 ist die neue Medizinprodukte Betreiber Verordnung in Kraft getreten. Dies enthält einige Änderungen gegenüber der Vorgängerversion wie: Einführung eines "Beauftragten für Medizinproduktesicherheit" Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) werden nur noch für die Produkte gemäß Anlage 1gefordert. Gleiches gilt für die Messtechnische Kontrolle, die nur noch für die in Anlage 2 aufgeführten Produkte gefordert wird Der vollständige Text ist bei Juris einsehbar.