MDR Vollständiger Text


Anmerkung: Diese Liste beginnt mit der neusten Version der Dokumente

MDR Acts


Durchführungsverordnung / Implementing Acts

("Implementing acts" enthalten das "wie" zu bestimmten Aspekten und erklären das Vorgehen.)

Delegating Acts

("Delegating acts" erklären und enthalten das   "was" an Aspekten weitere geklärt werden muss)

  •  bisher noch keiner erschienen

MDCG Guidance 2019


  • MDCG 2019-16
    Guidance for Cybersecurity 
  • MDCG  2019-15 
    Guidance for class I products 
  • MDCG 2019-14:
    Explanatory note on MDR codes
  • MDCG 2019-13:
    Guidance on sampling of MDR Class IIa / Class IIb and IVDR Class B / Class C devices for the assessment of the technical documentation
  • MDCG 2019-12: 
    Designating authority's final assessment form: Key information (EN)
  • MDCG 2019-11: 
    Guidance on Qualification and Classification of Software 
  • MDCG 2019-10: 
    Application of transitional provisions concerning validity of certificates issued in accordance to
  • MDCG 2019-9: 
    Summary of safety and clinical performance
  • MDCG 2019-8v2: 
    Guidance document implant card
    Art. 18
  • MDCG 2019-7:  
    Guidance on Article 15 "PRRC"
  • MDCG 2019-6v2:
    Questions and answers: Requirements relating to notified bodies
  • MDCG 2019-5: 
    Registration of legacy devices in EUDAMED
  • MDCG 2019-4: 
    Timelines for registration of device data elements in EUDAMED
  • MDCG 2019-3: 
    Interpretation of Art. 54(2)b
  • MDCG 2019-2: 
    Guidance on application of UDI rules to device-part of products
  • MDCG 2019-1:
    Guiding principles for issuing entities rules on basic UDI-DI 

The entire LIST OF GUIDANCE DOCUMENTS published by the European Commission can be found on the "DOCS ROOM".

MDCG Guidance 2020


  • MDCG 2020-9
    Regulatory requirements for ventilators and related accessories
  • MDCG 2020-8 
    Guidance on PMCF Evaluation Report Template April 2020

  • MDCG 2020-7 
    Guidance on PMCF Plan Template April 2020

  •  MDCG 2020-6 
    Guidance on Sufficient Clinical Evidence for Legacy Devices  April 2020

  •  MDCG 2020-5 
    Guidance on Clinical Evaluation – Equivalence April 2020

  • MDCG 2020-3

    Guidance on significant changes under Art. 120 MDR 
  • MDCG 2020-2
    Class I Transitional provisions under Article 120 (3 and 4) – (MDR)
  • MDCG 2020-1
    Guidance on Clinical Evaluation (MDR) / Performance Evaluation (IVDR) of Medical Device Software

MDCG Themen


 

 


Wesentliche Änderungen durch die MDR


Die neue MDR führt eine Menge Änderungen ein, die vielleicht wichtigsten sind:

IVDR Text


Die Liste beginnt mit der neuesten Version:

IVDR Benannte Stellen


  1. DEKRA CERTIFICATION GMBH, Germany
    see News: "FIRST IVDR Notified Body: DEKRA, Germany"
  2. BSI Assurance UK Ltd.
    see News: "SECOND IVDR Notified Body is BSI UK"

EU Nomenklatur


Die EU-Kommission plant die Italienische CND für die technische Kodierung von Medizinprodukten für die Eintragung in die EUDAMED Datenbank und für weitere Aspekte, wie z.B. die Stichprobe von Technischen Dokumentationen zu nutzen.

Die CND Nomenklatur wird dazu weiter der GMDN Nomenklatur angeglichen für die weitgehende Harmonisierung der Beiden.


Weitere Informationen siehe News: "The European Nomenclature will be the Italian CND"

 

Mit der Veröffentlichung der MDCG 2019-13 wird die Bezeichnung des Codes als "European Nomenclature on Medical Devices (EMDN)" manifestiert, jedoch ist weiterhin die CND Codierung im MDCG Guidance verlinkt.

 

 


GruSuLa


Die Mindestanforderungen für die Medizinprodukte werden in der EU-Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/475 als Anhang I unter der Überschrift "Grundlegende Sicherheits- und Leistungsanforderungen" geführt. Der Anhang I besteht aus deri Teilen:

  • Allgemeiner Teil (1- 9)
  • Anforderungen an die Auslegung und Herstellung (10-22)
  • Anforderungen an die Kennzeichnung (23)

Nicht nur die Anzahl der zu erfüllenden Anforderungen hat sich annähernd verdoppelt, auch inhaltlich sind die Anforderungen deutlich schärfer formuliert. Daher ist es unbedingt erforderlich den genauen Wortlaut zu prüfen und die entsprechenden Nachweise zu aktualisieren oder erstellen.

 

In Kürze finden Sie für Ihre Arbeit auch noch ein paar Arbeitsmaterialien:

  • Vorlage: "Liste der GruSuLa", download
  • Referenzliste GrAnf - GruSuLA, download

Verantwortliche Person


Eine Neuerung in dieser Verordnung ist die Einführung einer:

  •  "Für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person"  (PRRC)

Damit muss nun jeder Hersteller (aber auch jeder Europäische Bevollmächtigte) eine fachlich qualifizierte Person in seiner Organisation haben, die sich vornehmlich um die Einhaltung der Regulatorischen Anforderungen kümmert und die Einhaltung der Anforderungen überwacht.

Gleichzeitig ist diese Person auch für die Erstellung und Aktualisierung der Technischen Dokumentation und die Kommunikation mit den Behörden verantwortlich.

Für diese Person gelten sowohl klare Vorgaben für die notwendige Qualifikation als auch für die Verantwortung.

Referenz: Verordnung (EU) 2017/745 Artikel 15

 

Die "Verantwortliche Person" wird nach den ersten Entwürfen des Deutschen MDG (Medizinprodukte-Durchführungsgesetz) den bisherigen "Sicherheitsbeauftragten für Medizinprodukte" ersetzen.

Klassifizierung


Aus den bisher 18 Regeln zur Klassifizierung von Medizinprodukten sind nunmehr 22 Regeln geworden, das liegt zum Einen an der Integration der Aktiven Implantate in die neue Verordnung, zum Anderen aber auch an neuen Produkten bzw. Technologien, die nun Einzug in die Klassifizierung genommen haben. Für den Übergang in die neue Gesetzgebung ist es daher erforderlich die bestehenden Klassifizierungen zu hinterfragen, da es einige nicht unerhebliche Änderungen in der Risikoklassifizierung für bestimmte Produkte geben kann. Dabei sind insbesondere die folgenden Regeln besonders zu beachten:

  • Regel 11: für Software
  • Regel 19: für Nanomaterial
  • Regel 21: für stoffliche Produkte
  • Regel 22: für Closed Loop Produkte

Marktbeobachtung


Die Hersteller sind nun verpflichtet ein Marktbeobachtungssystem (Post Market Surveillance System, PMS) zu erstellen, umzusetzen und ständig zu aktualisieren.

 

Die Erkenntnisse aus dem PMS werden in der Technischen Dokumentation gemäß Anhang III aufgezeichnet.

PMS Berichte


Eine weitere Neuerung die die MDR einführt sind regelmäßig zu aktualisierende Berichte:

  • PMSR (für Klasse I Produkte)
  • PSUR (alle Klasse IIa, IIb, III Produkte
  • SSCP (alle Implantierbaren Produkte)

 

Diese Berichte müssen unterschiedlich häufig aktualisiert werden.

 

Klinische Bewertung


Die MDR hat nahezu alle Anforderungen aus dem für die MDD erstellten MEDDEV 2.7.1 aufgenommen und noch weiter präzisiert in die Gesetzgebung aufgenommen.

Bei der Bewertung der Technischen Dokumentation durch die Benannten Stellen liegt einer der Schwerpunkte auf der Klinischen Bewertung und die Ergebnisse werden in einem gesonderten Bericht dokumentiert.


(European) UDI


Der Eurpäische "Unique device identifier "(UDI) setzt sich zusammen aus zwei sichtbaren Teilen:

  • Device identifier (UDI-DI)
  • Production Identifier (UDI-PI)

und einem "nicht-sichtbaren" Teil:

  • Basis UDI-DI (B-UDI-DI)

Der Basis UDI-DI erscheint niemals auf der Produktkennzeichnung.

 

Der Basis UDI-DI dient der Identifizierung Verknüpfung von Produkten mit der gleichen Zweckbestimmung, Risikoklassifizierung und grundlegenden Entwicklungs- und Herstelleigenschaften und wird in folgenden Dokumenten referenziert:

  • Technische Dokumentation
  • EUDAMED Datenbank
  • Zertifikate der Benannten Stelle
  • SSCP
  • Free Sales Certificates

UDI Vergabestellen


  1. GS1 AISBL
  2. Health Industry Business Communications Council (HIBCC)
  3. ICCBBA
  4. Informationsstelle für Arzneispezialitäten — IFA GmbH

Spezifikationen des Basis UDI und der Maschinen- und Menschenlesbaren Elemente wurden von der EU Kommission veröffentlicht, siehe NEWS: "More clarification on UDI for all 4 issuing agencies"

UDI Übergangsfristen


Alle Hersteller müssen Ihr UDI-System zum 26.05.2020 eingeführt haben, auch wenn wer die EUDAMED Datenbank verfügbar ist, noch die Pflicht der Kennzeichnung auf dem Produkt besteht.

Die Übergangsfristen aus dem Artikel 120 der MDR gelten nur für das Anbringen des UDI Trägers auf dem Produkt bzw. das direkte Aufbringen des UDI-DI.

 

Frist für die Anbindung des      UDI Träger auf dem Label

2021-05-26

  • Klasse III Produkte
  • Alle Implantate

2023-05-26 

  • Klasse IIa Produkte
  • Klasse IIb Producte

2025-05-26 

  • Klasse I Produkte

Frist für die Direkte UDI-DI Produktkennzeichnung für wiederaufbereitbare Produkte

2023-05-26

  • Klasse III Produkte
  • Alle Implantate

2025-05-26 

 

  • Klasse IIa Produkte
  • Klasse IIb Producte

2027-05-26 

  • Klasse I Produkte

MDR Übergangsfrist


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Für die sogenannten "legacy devices" (Medizinprodukte, die von einer Benannten Stelle unter der MDD bereits zertifiziert worden sind) kann der Hersteller für eine verlängerte Übergangsfrist  (meist "grace period" genannt) die von der Gültigkeit des MDD Zertifikates abhängig ist, längstens aber bis 2024-05-26 gilt, für das Inverkehrbringen in Anspruch nehmen.

Die einzige Bedingung ist, daß die "legacy products" nicht verändert werden.

Wenn der Hersteller beabsichtigt Änderungen an einem "legacy product"  vorzunehmen, kann es erforderlich werden die MDR unmittelbar anzuwenden.

Content of this website was last updated 2020-11-30